Verfahrensbeistand

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Die Aufgabe des Verfahrensbeistandes ist die unabhängige Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen in familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren. Mit dieser Aufgabe geht zugleich eine große Verantwortungeinher.
Um dieser verantwortungsvollen Aufgabe in vollem Maße gerecht werden zu können, benötigt der
Verfahrensbeistand nicht nur relevantes Rechtswissen, sondern insbesondere Kenntnisse in der
Entwicklungspsychologie und speziell zur sozialen und psychischen Lebenssituation von Kindern / Jugendlichen, dieauf eine eigenständige Interessenvertretung angewiesen sind. Zugleich sind kommunikative Kompetenzen, ein Verständnis für Konfliktdynamiken bei Trennung / Scheidung und für das kindliche Konflikterleben, eine wertschätzende Grundhaltung und ein klares Rollenverständnis von grundlegender Bedeutung.